 |
Herzlich Willkommen auf
www.easywebpool.de!
|
|
 |
 |

Alphabetischer Direktzugriff:
SteuerlexikonVerlustrücktrag,Geld verdienen im Internet? Bei uns kein Problem bei 5-10 min pro Tag sind 100 - 200,- Euro drin Der frühe Vogel fängt den Wurm! Hier sehen Sie wie! Jetzt mal angenommen, Sie würden sich mit ca. 5 – 10 Minuten pro Tag an Ihrem Computer 50 – 150,- Euro monatlich dazu verdienen? Wäre dies interessant für Sie? Wenn ja, dann registrieren Sie sich jetzt und sein Sie von Anfang an dabei. Nähere Informationen finden Sie hier! , - Steuerlexikon mit Tipps zu Verlustrücktrag
Verlustrücktrag
Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgleichbar
sind, können bis zu einem Betrag von 511.500 € (Ehegatten: 1.023.000
€) vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums
vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen
abgezogen werden.
Der Verlustrücktrag ist von Amts wegen vorzunehmen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen
kann ganz oder teilweise auf einen Verlustrücktrag verzichtet werden. Eine
Beschränkung des Verlustrücktrags auf eine bestimmte Höhe ist
möglich. Ein Verlustrücktrag kann nur innerhalb der jeweiligen Einkunftsart
(horizontaler Verlustausgleich) unbeschränkt vorgenommen werden. Der vertikale
Verlustausgleich ist betragsmäßig beschränkt.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Verlustabzug
Verlustvortrag
Norm:
§ 10d EStG
|
|
 |
 |
 |
 |
|
.
|