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Territorialprinzip
Im internationalen Steuerrecht kommt das sogenannte Territorialprinzip zur
Anwendung. Dies gestattet einem einzelnen Staat, die auf seinem Territorium
verwirklichten Tatbestände zu besteuern. Zu den verwirklichten Tatbeständen
könnten zum Beispiel auf dem Territorium eines Staates erzielte Einkünfte
aus einer Betriebsstätte oder Zinseinkünfte gehören.
Mit diesem Prinzip korrespondiert das Quellenprinzip sowie das Wohnsitz- und
Ansässigkeitsprinzip. Im Zuge des Quellenprinzips werden alle Einkommen-
und Vermögensquellen, die sich auf dem Territorium eines Staates befinden,
der Besteuerung unterworfen. Das Wohnsitz- und Ansässigkeitsprinzip gestattet
alle Personen der Besteuerung zu unterwerfen, die sich auf dem Territorium des
jeweiligen Staates befinden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Doppelbesteuerung
Norm:
DBA
AStG
§ 2a EStG
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