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Notstandsbeihilfe
Die Beihilfe des Arbeitgebers zu Krankheits- oder Unglücksfällen
müssen dem Anlass entsprechend gerechtfertig sein. Bis zu einem Betrag
von 600 € im Kalenderjahr sind Beihilfen bei Krankheit, Tod oder anderen
Unglücksfällen für den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Arbeitgeber
kann eine höhere Beihilfe zahlen, wenn ein besonderen Notfall gegeben ist.
Zur Beurteilung des Notfalls müssen die finanzielle Lage und der Familienstand
des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Geburtsbeihilfe
Heiratsbeihilfe
Ratgeber:
Steuern sparen mit der Familie
Norm:
§ 3 EStG
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