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Krankenbezüge
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
Zahlt die Krankenkasse nach Ablauf des Lohnfortzahlungszeitraumes Krankengeld,
liegen steuerfreie Bezüge vor. Diese Einkünfte unterliegen jedoch
dem Progressionsvorbehalt. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld
der gesetzlichen Krankenversicherung, dann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn
vor.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Progressionsvorbehalt
Norm:
§ 3 EStG
§ 4 EStG
§ 41 EStG
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