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Kaution
Wird die Mieterkaution vom Vermieter einbehalten, entstehen für ihn Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung. Die mit der Mietkaution ausgeführten Reparaturarbeiten
gehören zu den Werbungskosten. Diese Werbungskosten können bei den
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd angesetzt werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Rechtsprechung:
BFH 11.7.2000 - IX R 48/96
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