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Investmentfonds
Mit Investmentfonds wird das Geldvermögen zahlreicher Anleger gebündelt
und in verschiedene Vermögenswerte investiert. Je nach Investmentfonds-Typ
erfolgt eine Investition in Wertpapiere wie zum Beispiel Aktien, in Immobilien
oder in verschiedene Geldmarktinstrumente. Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds
richtet sich danach, ob die Wertsteigerung des Investmentfonds aus Erträgen
(z.B. Zinsen, Dividenden) oder aus Wertzuwächsen (z.B. Kursgewinnen, Wertsteigerung
einer Immobilie) resuliert.
Investmentfondserträge, wie zum Beispiel Dividenden, Zinseinnahmen oder Veräußerungen
von Anteilen an Kapitalgesellschaften, unterliegen der Kapitalertragsteuer.
Das depotführende Institut kann jedoch vom der Besteuerung absehen, wenn ein
Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilt wurde, oder wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung
vorliegt. Wertzuwächse, hierzu gehören zum Beispiel Kursgewinne, sind
steuerfrei.
Meist am Anfang eines Jahres erhalten Anleger eine Aufstellung der im Vorjahr
erzielten Erträge. Aus ihr ist unter anderem ersichtlich, zu wieviel Prozent
die Wertsteigerung des Investmentfonds aus steuerfreien Wertzuwächsen (steuerfreie
Erträgen) und zu wieviel Prozent eine Wertsteigerung aus steuerpflichtigen
Erträgen resultiert. Falls kein Freistellungsauftrag vorliegt oder das Freistellungsvolumen
bereits ausgeschöpft ist, unterliegt die Hälfte der Dividendenerträge zu 20
Prozent der Kapitalertragsteuer. Zinseinkünfte hingegen werden vollständig zu
30 Prozent der Kapitalertragsbesteuerung unterworfen. Diese Beträge behält das
jeweilige Kreditinstitut ein und leitet sie direkt an den Fiskus weiter. Liegt
das zu versteuernde Einkommen des Anlegers unter 50.000 € so bekommt er
im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuererklärung ein Teil der bereits vom
Fiskus vereinnahmten Kapitalertragsteuer zurück gezahlt.
Für alle Kapitalanlagen steht ein Werbungskostenpauschbetrag von insgesamt
51 € zur Verfügung. Übersteigen jedoch die tatsächlichen Aufwendungen diesen
Betrag, lohnt sich der Einzelnachweis der Kosten. Typische Werbungskosten bei
Fondsanlagen sind zum Beispiel: Depotgebühren, Kosten für Fachzeitschriften
und Fahrtkosten (0,30 € pro Kilometer) die mit der Fondsanlage im Zusamenhang
stehen. Der Ausgabeaufschlag, der beim Kauf des Fonds anfällt, gehört nicht
zu den Werbungskosten.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Aktienfonds
Freistellungsauftrag
Nichtveranlagungsbescheinigung
Immobilienfonds
Geldmarktfonds
Zwischengewinne
Investmentfonds, thesaurierend
Werbungskosten
Spekulationsgeschäfte
Kapitalertragsteuer
Verwaltungsanweisung:
BMF-Schreiben vom 2. Juni 2005 - IV C 1 - S 1980 - 1 - 87/05
Ratgeber:
Investmentfonds Teil 1
Investmentfonds Teil 2
Norm:
§§ 43 ff. EStG