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Steuerlexikon
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Immobilien
Werden Immobilien zur Erzielung von Einkünften genutzt, können sich
steuerliche Vorteile ergeben. Das Kriterium "Erzielung von Einkünften"
liegt vor, wenn die Immobilie vermietet oder zu beruflichen Zwecken genutzt
wird. Zwar werden einerseits steuerpflichtige Einkünfte erzielt, jedoch
überwiegt insbesondere in der Anfangsphase (z.B. nach der Herstellung,
nach Umbauten) der erzielte Verlust. Beim Verkauf der Immobilie ist die geltende
Spekulationsfrist von 10 Jahren zu beachten (vgl. Lexikon: Grundstücksverkäufe).
Praxistipps:
Aufwendungen für Renovierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten gegen Ende der
Vermietungstätigkeit werden in den meisten Fällen nicht mehr als Werbungskosten
bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anerkannt. Es sollten daher
keine Renovierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten vor dem Verkauf einer Immobilie
erfolgen. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.12.2004, Aktenzeichen: IX R 34/03)
Bei Luxusobjekten wird der Werbungskostenabzug versagt, wenn innerhalb von
30 Jahren keine Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erreicht werden
kann. (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2004, Aktenzeichen: 11 K 2425/02
E)
Soll eine noch zu errichtende Immobilie vermietet werden und wurden vor der
Fertigstellung des Wohnhauses wesentliche Baumängel festgestellt, sind die Aufwendungen
für den Rücktritt vom Kaufvertrag als Werbungskosten absetzbar.(Bundesfinanzhof,
Urteil vom 15.11.2005, Aktenzeichen: IX R 3/04)
Wurde eine Immobilie nicht mit der Absicht erworben, sie innerhalb von drei
Jahren abzureissen, dann sind der Restbuchwert der Immobilie und die Abbruchkosten
als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.
(Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 15.11.2005, Aktenzeichen: 13 K
464/03)
Die Grundsteuer kann bei strukturellem Leerstand einer Immobilie, der auf eine
schwierige Lage auf dem Vermietungsmarkt zurück zu führen ist, erlassen werden.
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.4.2007, Aktenzeichen: GmS-OGB 1.07)
Die in den Errichtungskosten sowie in den sonstigen Aufwendungen für eine
Immobilie enthaltene Umsatzsteuer kann nur dann als Vorsteuer vom Finanzamt
zurück gefordert werden, wenn das Gebäude an umsatzsteuerpflichtige Mieter vermietet
wird. (Finanzgericht Köln, Urteil vom 13.8.2007, Aktenzeichen: 5 K 1866/05)
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Grundstücksverkäufe
Mietverhältnis zwischen Angehörigen
Eigenheimzulage
Drei-Objekt-Grenze
Rechtsprechung:
Niedersächsisches Finanzgericht 15.11.2005 - 13 K 464/03
Bundesfinanzhof 15.11.2005 - IX R 3/04
Finanzgericht Düsseldorf 21.10.2004 - 11 K 2425/02 E
Bundesfinanzhof 14.12.2004 - IX R 34/03
Ratgeber:
Wohnungsbauförderung Teil 1
Wohnungsbauförderung Teil 2