 |
Herzlich Willkommen auf
www.easywebpool.de!
|
|
 |
 |

Alphabetischer Direktzugriff:
SteuerlexikonDauernde Last,Geld verdienen im Internet? Bei uns kein Problem bei 5-10 min pro Tag sind 100 - 200,- Euro drin Der frühe Vogel fängt den Wurm! Hier sehen Sie wie! Jetzt mal angenommen, Sie würden sich mit ca. 5 – 10 Minuten pro Tag an Ihrem Computer 50 – 150,- Euro monatlich dazu verdienen? Wäre dies interessant für Sie? Wenn ja, dann registrieren Sie sich jetzt und sein Sie von Anfang an dabei. Nähere Informationen finden Sie hier! , - Steuerlexikon mit Tipps zu Dauernde Last
Dauernde Last
Als dauerde Lasten werden wiederkehrende Zahlungen des Steuerpflichtigen bezeichnet,
die er in Geld oder in Sachwerten während eines Zeitraums von mindestens
10 Jahren zu leisten hat. Hierbei können die Zahlung betragsmäßig
konstant und veränderlich sein. Der Steuerpflichtige muss diese Zahlungen
aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu erbringen haben. Die dauernde Last
kann sich betragsmäßig ändern, wenn die wirtschaftliche Lage
des Steuerpflichtigen dies erfordert aber auch wenn die wirtschaftliche Lage
des Empfängers sich ändert. Dauernde Lasten können zum Beispiel
Rentenzahlungen oder wiederkehrende Leistungen sein. Nicht als dauernde Lasten
gelten zum Beispiel Zahlungen aufgrund einer vorweggenommenen Erbfolge.
Werden dauernde Lasten aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gezahlt, so
sind sie als Sonderausgaben bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens
abzugsfähig. Sie können aber auch als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben
abgezogen werden, wenn sie mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang
stehen. Der Empfänger hat die Leistungen als sonstige Einkünfte zu
versteuern.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Rente
Rechtsprechung:
BFH 27.3.2001 - X R 106/98
Norm:
§ 10 EStG
R 87 Abs. 2 LStR
§ 22 EStG
|
|
 |
 |
 |
 |
|
.
|