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Baukostenverlust
Wurden Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben geleistet und kommt es später
nicht zur Realisierung des Bauvorhabens, da das Bauunternehmen Konkurs anmelden
musste, so können die verloren gegangenen Vorauszahlungen als Werbungskosten
bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.
Der erlittene Verlust kann damit steuerlich sofort geltend gemacht werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Gebäude
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