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Steuerlexikon
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Aktien
Eine Aktie ist ein verbriefter Anteil an einer Aktiengesellschaft. Erzielt
eine Aktiengesellschaft Gewinne, steht dem Aktienbesitzer eine entsprechende
Dividende (Anteil am Gewinn) zu. Die Dividendenausschüttung führt beim Aktionär
zu Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sich die Aktien im Privatbesitz befinden.
Werden Aktien durch eine Unternehmung gehalten, führt die Dividendenausschüttung
zu Betriebseinnahmen und erhöht damit die Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Rechtslage bis 31.12.2008:
Dividenden einer Aktiengesellschaft unterliegen der Kapitalertragsteuer, insofern
kein Freistellungsauftrag vorliegt. Die Kapitalertragsteuer ist eine Abzugsteuer.
Somit wird der Dividendenertrag bereits bei Ausschüttung an den Aktionär besteuert
und nicht erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Erst bei der
Veranlagung zur Einkommensteuer wird die bereits im Jahresverlauf durch Dritte
(meist durch das depotführende Kreditinstitut) an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer
mit der Einkommensteuer verrechnet.
Dividendenerträge unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren. Dieses neue
Besteuerungsverfahren belastet Dividendenerträge bereits beim ausschüttenden
Unternehmen definitiv mit 25 Prozent Körperschaftsteuer. Zum Ausgleich müssen
Aktionäre nur noch die Hälfte ihrer Dividendenerträge versteuern. Wurde der
Freistellungsbetrag überschritten, ist das Kreditinstitut verpflichtet von der
Hälfte des Dividendenertrags 20 Prozent Kapitalertragsteuer an das Finanzamt
abzuführen.
Wurden Aktien eines Unternehmens zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft aber
im gleichen Depot verwahrt, dann kommt bei der Berechnung des Spekulationsgewinns
ab 2004 das Fifo-Prinzip zur Anwendung (= "EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz").
( Fifo-Prinzip bedeutet: Die zuerst gekauften Aktien gelten als zuerst verkauft.)
Bisher war der Spekulationsgewinn nach der Durchschnittsmethode zu berechnen.
Rechtslage ab 1.1.2009:
Ab dem 1.1.2009 unterliegen Dividenden und Kursgewinne der Abgeltungssteuer,
wenn die Aktien im Privatvermögen gehalten werden. Werden hingegen Kapitaleinkünfte
im betrieblichen Bereich einer Personengesellschaft erzielt, kommt das neu eingeführte
Teileinkünfteverfahren zur Anwendung. Dividenden sind dann zu 60 % steuerpflichtig
und unterliegen zudem beim Gesellschafter der Einkommensteuer. Das Teileinkünfteverfahren
kommt auch bei der Veräußerung von wesentlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften
zur Anwendung.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Halbeinkünfteverfahren
Kapitalertragsteuer
Dividende
Freistellungsauftrag
Ratgeber:
Aktionäre und Steuern
Steuersparmodelle bei der Kapitalanlage
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 1
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 2
Norm:
§ 20 EStG